Kurz gesagt
Was ist der Händlerstatus für den App-Verkauf in der EU?
Der Händlerstatus ist die Pflicht aus dem EU-Gesetz über digitale Dienste, dass App-Anbieter Name, Adresse, Telefon und E-Mail im Store anzeigen. Apple entfernte Apps ohne verifizierte Händlerangaben ab dem 17. Februar 2025 aus allen EU-Storefronts; die Entfernung erfolgte automatisch und traf auch unveränderte Apps. Google Play verlangt dieselbe Angabe.
Was ist der Händlerstatus, und warum wird er verlangt?
Das EU-Gesetz über digitale Dienste verlangt, dass Nutzer sehen können, wer auf einer Online-Plattform ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet. App-Stores fallen darunter: Name, Adresse, Telefon und E-Mail eines Entwicklers, der eine App geschäftlich anbietet, müssen auf der Store-Seite erscheinen.
Die Stores machten daraus ein Pflichtfeld und koppelten es an eine Verifizierung. Apps ohne Erklärung oder mit nicht verifizierter Erklärung wurden in EU-Ländern aus dem Verkauf genommen — Apple vollzog das ab dem 17. Februar 2025 in allen 27 EU-Storefronts.
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Wer gilt als Händler?
Maßstab ist die Tätigkeit, nicht der Ertrag: Wer die App im Rahmen von Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf anbietet, ist Händler. Diese Definition kann eine kostenlose App einschließen — eine Gratis-App, die ein Firmenprodukt bewirbt, ist Teil einer geschäftlichen Tätigkeit. Eine als Hobby veröffentlichte App ohne Einnahmen und ohne Firmenbezug fällt meist nicht darunter.
Es gibt Grenzfälle, und der Store entscheidet nicht für Sie; die Erklärung geben Sie ab. Die Entscheidung ist damit eine rechtliche: Im Zweifel die Definition im Erklärungsformular lesen und Rat einholen. Eine falsche Erklärung wiegt schwerer als eine fehlende.
Wo erscheinen die erklärten Angaben?
Auf der EU-Store-Seite, öffentlich. Name, Adresse, Telefon und E-Mail stehen auf der Produktseite der App — genau das ist der Zweck des Gesetzes: Der Nutzer soll sehen, bei wem er kauft. Für Einzelentwickler ist die Folge eindeutig: Ist die angegebene Adresse eine Privatadresse, wird sie für jeden sichtbar, der die App sieht.
Die Lösung ist nicht, die Angabe zu verbergen, sondern die Adresse zu trennen. Eine Gründung oder eine rechtmäßig nutzbare Geschäftsadresse ist der einzige dauerhafte Weg. Eine vorher abgegebene Erklärung lässt sich nicht zurücknehmen — einmal veröffentlicht, ist die Angabe abgegriffen.
| Lage | Was zu tun ist |
|---|---|
| Veröffentlichung im Firmennamen | Registrierten Namen und Adresse exakt eintragen |
| Einzelperson mit Einnahmen | Händlererklärung abgeben; Adressfrage vorher klären |
| Hobby ohne Einnahmen | Definition lesen und prüfen; außerhalb des Anwendungsbereichs keine Erklärung |
| Kein Verkauf in der EU | Verfügbarkeit der App in EU-Ländern abschalten |
Und wenn Sie nicht in der EU verkaufen?
Die Verfügbarkeit in EU-Ländern abzuschalten ist eine gültige Option und beseitigt die Erklärungspflicht. Der Preis ist aber größer, als er wirkt: Die EU ist weltweit die zweitgrößte Region für App-Umsätze, und ein späteres Zurückschalten stellt das Ranking nicht sofort wieder her — Sichtbarkeit braucht Zeit.
Praktisch: Wenn die App in der EU bleiben soll, geben Sie die Erklärung heute ab. Wenn nicht, treffen Sie das Abschalten als bewusste Entscheidung, nicht als vergessene Einstellung — denn wenn die Entfernung automatisch läuft, merken es die meisten Teams erst Monate später an der Installationskurve.
Quellen
- 01DSA trader status required for apps in the EUApple · 2025
- 02Keeping your developer account information up to dateGoogle Play Console Help · 2026